KOSTENÜBERNAHME DURCH KRANKENKASSE
Seit März 2017 ist es möglich Cannabis auf Kassenrezept zu erhalten. Das Gesetz für Cannabis als Medizin regelt die mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ärzten ist es seitdem gestattet, Cannabisblüten oder Extrakte auf Rezept zu verschreiben. Das Gesetz regelt aber nicht eindeutig, wann die jeweilige Krankenkasse die Kosten übernehmen muss. Es gibt nicht die Art oder Schwere von Erkrankungen an, bei denen eine Kostenübernahme erfolgen muss.
Bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen es keine alternativen Therapiemaßnahmen mehr gibt oder diese nicht die zufriedenstellende Wirkung herbeigeführt haben, erfolgt die Kostenübernahme z.B. für Krebspatienten zur Therapie starker Schmerzen, starker Übelkeit.
SCHRITTE ZUR MÖGLICHEN KOSTENÜBERNAHME
Zuerst müssen Sie die Krankenkasse kontaktieren. Diese teilt Ihnen mit, auf welche Weise Sie eine Kostenübernahme für Cannabisblüten/ Extrakte und/oder Vaporizer beantragen können. Hier erfragt man, welchen Antrag man ausfüllen muss und welche weiteren Unterlagen für die Prüfung relevant sind z.B. Arztberichte, bisherige Arzneimittelauflistung, Krankenhausberichte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Besprechen Sie dann mit Ihrem Arzt, ob eine Therapie mit Cannabis bei Ihnen sinnvoll sein kann und ob er ein entsprechendes Rezept ausstellen würde. Bevor der Arzt ein Rezept ausstellt, muss nun die Kostenübernahme mit der Krankenkasse geklärt werden. Teilen Sie Ihrem Arzt die Vorgaben Ihrer Kasse mit und lassen ihn die Kostenübernahme ausfüllen. Bei dem Antrag sollen Studien aufgeführt sein, die eine Behandlung mit Cannabis bei einer bestimmten Indikation rechtfertigen. Diese Studien sind in der jeweiligen aktuellen Publikation „Medicinal Uses of Marjuana and Cannabinoids“ zu entnehmen. Mögliche Indikationen wären:- Chronische Schmerzen
- ADHS
- Übelkeit infolge einer Krebstherapie
- Abmagerung bei Krebs und AIDS Patienten
- Multiple Sklerose
- Spastizität
- Nervenschmerzen
- Depressionen
- Parkinson usw.
SCHRITTE BEI ABLEHNUNG DER KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE KRANKENKASSE
- Widerspruch einreichen
- Bei Ablehnung des Widerspruchs, eine Klage vor dem Sozialgericht