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Bestrahlung von medizinischen Cannabisblüten in Deutschland

Bestrahlung

In Bezug auf die Bestrahlung von medizinischem Cannabis gibt es derzeit zwei verschiedene Möglichkeiten auf dem deutschen Markt:

  • E-Beam-Strahlung
  • Gamma-Strahlung

Beide Verfahren finden Anwendung bei den auf dem deutschen Markt erhältlichen Cannabisblütensorten. Die Voraussetzungen und Richtlinien, die bei der Bestrahlung von Cannabisblüten eingehalten werden müssen, unterliegen der AMRadV. Cannabisblüten, die die nötige Validierung des Bestrahlungsprozesses sowie die notwendigen Angaben zur Art der Strahlung und Strahlendosis erfüllen, dürfen in den Handel gegeben werden. Die Verfahren unterscheiden sich in der Prozessvalidierung sowie in der Art der ionisierenden Strahlung. Fragen von Patienten, wie die Bestrahlung der Cannabisblüten deren Qualität und Sicherheit beeinflusst und inwiefern ein potenzielles Risiko für den Patienten besteht, treten immer wieder auf. Interessant ist es, sich bisherige Daten anzuschauen und die auf dem Markt vorhandenen Methoden zu untersuchen.

Das Ziel der Bestrahlung besteht darin, die Keimzahl zu reduzieren, um Bakterien und Pilze möglichst gering und unterhalb der Grenzwerte der gültigen Arzneibuchmonographien zu halten. Bakterien und Pilze können sich in allen Schritten des Anbaus, der Verarbeitung sowie der Lagerung in der Apotheke und beim Patienten bilden. Daher ist es umso wichtiger, die Keimlast niedrig zu halten. Andere Methoden wie Sterilisation durch Hitze, Druck oder andere mechanische Verfahren würden die Qualität der Blüten stark einschränken.

Die Gamma-Bestrahlung ist eine ionisierende, elektromagnetische Strahlung mit einer hohen Eindringtiefe, die durch den Zerfall der radioaktiven Isotope Cobalt 60 oder Caesium 137 entsteht. Bei dieser Methode wird die Vermehrung von Mikroben gestoppt und die Mikroben sterben ab. Die maximale Strahlendosis im Arzneimittel, also den Cannabisblüten, beträgt 0,1 Gray, wonach diese nicht radioaktiv werden.

Bei der E-Beam-Strahlung handelt es sich um eine ultra-schonende Strahlungsvariante aus Elektronenstrahlen, die ebenfalls tief eindringt und die Vermehrung von Mikroben verhindert und diese zum Absterben bringt. Die benötigte Strahlendosis ist deutlich geringer als bei der Gamma-Bestrahlung, und es treten keine chemischen Rückstände auf. Die Methode hat auch eine schonende Wirkung auf die Terpene („Terps Shield“). Die AMRadV regelt, dass die Cannabisblüten als Arzneimittel höchsten Qualitätsstandards entsprechen müssen. Hierbei dürfen keine Unterschiede am Produkt durch den Strahlungsprozess auftreten. Wirkstoffkonzentrationen aus THC und CBD müssen vor und nach der Bestrahlung identisch sein. Eine Studie der Firma Bedrocan zeigte, dass es qualitätstechnisch nur zu geringfügigen Unterschieden am Arzneimittel kommen darf.

Die Wirkstoffkonzentrationen von THC und CBD waren bei den Ergebnissen identisch. Geringfügige Schwankungen an den Terpenen, insbesondere den Monoterpenen, die teilweise sehr instabil sind, konnten festgestellt werden, wonach es zu Veränderungen bei den Monoterpenen kommen kann.

Inwiefern dies Auswirkungen auf den medizinischen Effekt hat, muss individuell abgeschätzt werden. Die Untersuchungen führten nur zu geringfügigen Unterschieden.

Andere wertvolle Inhaltsstoffe, wie Flavonoide, allen voran Cannaflavine, wurden nicht gemessen.

In Zukunft sollten weitere Methoden zur Sterilisation von Cannabisblüten in Erwägung gezogen werden, um höchste Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität zu generieren, aber gleichzeitig die Produktqualität auf höchstem QM-Standard zu halten.

Ein Beispiel hierfür wäre die Cold Plasma Sterilisation, eine bei niedriger Temperatur ablaufende Sterilisationsmethode ohne zu hohe Hitze und chemische Einwirkung und ohne sehr starke Strahlen zu erzeugen.

Hierbei handelt es sich um ein Gemisch aus Sauerstoff, Stickstoff, Argon und Wasserstoff, das ionisiert wird und die erzeugten Ionen bilden UV-Strahlung, freie Radikale sowie Ionenstrahlung, die auf die Cannabisblüten einwirken. Durch die niedrigen Temperaturen kommt es zu einer Sterilisation der Cannabisblüten, ohne dass zu hohe Energien und niedrige Wellenlängen benötigt werden. Der Grundsatz basiert auf einer Methode der UV-Strahlung.

Insgesamt gelten sowohl bestrahlte als auch unbestrahlte Cannabisblüten als sicheres Arzneimittel. Man muss jedoch bei deren Einsatz zwischen verschiedenen Patientengruppen unterscheiden.

Immunsupprimierte Patienten sollten immer auf bestrahlte Blüten zurückgreifen, da die geschwächte Immunkompetenz zu einer breitflächigen und schnellen Verteilung von Pilzsporen im Körper führen kann, ohne dass das Immunsystem ausreichend reagieren kann. Hierdurch kann es zu lebensbedrohlichen pulmonalen Aspergillosen führen, also Infektionen mit dem Aspergillus fumigatus.

Um dies zu verhindern, sollten Patienten mit schwacher Immunkompetenz aus Sicherheitsgründen auf bestrahlte Cannabisblüten zurückgreifen.

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